Nachfolgend möchten wir einige interessante Informationen zu unserem Datenschutz in Deutschland ermöglichen.

Welche Rechte und Pflichten gibt es und wie werden diese umgesetzt?

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) regelt in Deutschland den Umgang mit unseren Daten. Leider werden die Bestimmungen dieses relativ neuen Rechtsbereichs häufig nicht richtig umgesetzt oder verstanden.

Generell gilt in Deutschland aber, dass Betroffene ein umfassendes Auskunftsrecht, gemäß Artikel 15 DSGVO, besitzen. Die wichtigsten Eckpunkte dieses Artikels möchten wir Ihnen nachfolgend aufzeigen…

Generell haben Sie das Recht auf Auskunft gemäß DSGVO, wenn Unternehmen, Ämter und Behörden, aber auch Rechtsanwälte usw. Ihre persönlichen, bzw. personenbezogene Daten, welche Ihnen zugeordnet werden können, verarbeiten. Das Recht auf Auskunft ist hierzu mehr als umfangreich, wodurch häufig versucht wird, die Auskunftsgewährung seitens der erteilenden Stellen zu verhindern oder empfindlich einzuschränken.

Aber, was gehört alles zu Ihren personenbezogenen Daten? Personenbezogene Daten sind gemäß der Europäischen Kommission alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen – und zwar wirklich ALLE! Denn, verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar. Ob die Art der Speicherung dieser Informationen als Akte dargestellt ist, oder nicht, spielt bei der Bedeutung dieser Informationen keine Rolle.

Nachfolgend erhalten Sie den Link zu einer detaillierten Darstellung der Europäischen Kommission…
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/reform/what-personal-data_de

Was bedeutet der Begriff „Verarbeitung“ in Bezug auf die personenbezogenen Daten? Hierzu hat die europäische Kommission ebenfalls eine klare Auffassung entwickelt, welche auch für den deutschen Rechtsbereich als Vorgabe dient.
„Verarbeitung“ schließt eine Vielzahl unterschiedlicher, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ein. Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten. Und dies ebenfalls ohne Ausnahmen.

In vielen Fällen der Wirtschaft und Politik, im Berufsalltag, aber auch im sozialen Kontext ist das Wissen über die Verarbeitung der eigenen Daten von einem unschätzbaren Wert. Insbesondere im Zuge der behördlichen Verwaltung und natürlich auch der Gerichtsbarkeiten kommt es immer wieder zu Situationen, in welchen Mitarbeiter der Behörden Zugang zu, bzw. Umgang mit empfindlichen personenbezogenen Daten bekommen. In diesem Zusammenhang passiert es auch immer wieder, dass mit personenbezogenen Daten Missbrauch betrieben wird und dieser dann auch erheblichen Schaden verursacht. Der Grund hierfür ist oft die fehlende Aufklärung und Ausbildung zu derartigen Rechten und Pflichten. Die Überlastung und der Personalmangel in vielen Institutionen führen dazu, dass immer weniger Ressourcen zu der Rechteumsetzung für die Bürger aufgebracht werden. Dabei sind Verstöße gegen die DSGVO keine Bagatelle, sondern betreffen oft auch die Bereiche des StGB (Strafgesetzbuch). Vornehmlich, wenn es um die Arbeit von Jugendämtern, Finanzämtern, Jobcentern, Gerichten, Krankenversicherungen, Rententrägern und vergleichbaren Einrichtungen geht. Aber auch Hilfe- und Bildungsträger kommen durch ihre Arbeit häufig in Berührung mit den Themen des Datenschutzes und der betroffenen Persönlichkeitsrechte.

Bis 2021 sind Verantwortliche bei der Aufklärung von datenschutzrechtlichen Anfragen gemäß Artikel 15 DSGVO von einem eingeschränkten Auskunftsrecht ausgegangen. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat das Auskunftsrecht einer natürlichen Person 2021 entsprechend erweitert. So sind neben E-Mails und sämtlichen betroffenen Akteninhalten seit dem auch die mündlichen Meinungsäußerungen und Wertungen, die telefonischen Gesprächsinhalte, welche in Verbindung mit Ihren personenbezogenen Daten stehen, Teil unseres Auskunftsrechts. Wenn also z. B. Sachbearbeiter untereinander Informationen austauschen und Meinungen äußern, welche in Verbindung mit Ihren personenbezogenen Daten und im Zuge einer Verarbeitung Ihrer Daten stehen, sind diese zu dokumentieren und anzuzeigen. Bei einer Anfrage gemäß Artikel 15 DSGVO müssen Ihnen diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise wird einem die Chance ermöglicht, die Abläufe zur eigenen Person detailliert zu überprüfen.

Seit 2024 wurden durch den BGH die Auslegungen in der europäischen Rechtssprechung weiter bestätigt. Durch die entsprechenden Beschlüsse wurden die Rechte von Schufa, Creditreform und co. erheblich beschnitten. Demnach haben Verbraucher das Recht, ihre personenenbezogenen Daten von entsprechenden Kreditdatenbanken löschen zu lassen und die Anbieter dieser Informationen zur Unterlassung zu zwingen. Die Realität sieht leider anders aus, denn sowohl zahlreiche Mitarbeiter*innen in Behörden, vor allem aber Mitarbeiter*innen privater Unternehmen erkennen dieses sensible Recht der Verbraucher oft nicht an. Sogar Gerichte nehmen es im Zuge der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht sehr genau. Häufig fehlt es auch ausreichender Schulung des Personals.

Sollten Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in die eigenen Hände nehmen wollen, dann schreiben Sie uns oder rufen uns an. Wir informieren Sie gern über Ihre Möglichkeiten.

Zu dem erweiterten Auskunftsrecht erhalten Sie nachfolgend einige interessante Links…
https://www.datenschutzticker.de/2021/09/bgh-zur-reichweite-des-auskunftanspruchs-gem-art-15-dsgvo/
https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/reform/what-constitutes-data-processing_de#:~:text=Beispiele%20f%C3%BCr%20die%20Verarbeitung%3A&text=Vernichtung%20von%20Akten%2C%20die%20personenbezogene,Videoaufzeichnung%20(Video%C3%BCberwachung).
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/schufa-score-eugh-100.html

Dieser Artikel wird fortlaufend ergänzt. Unter anderem möchten wir künftig auch Fallbeispiele anonymisiert aufzeigen.