Realcoaching ist eine wesentliche Grundlage unserer Arbeitsweise. So zu sagen eine der Essenzen unserer Orientierung. Wir erreichen damit eine Beratungskultur, welche sich entlang aktuellster und überprüfter Wissenschätze, vor allem aber auch an der Verbindung sämtlicher Themen und Bereiche orientiert.
Heutzutage werden wir mit immer weiter wachsenden Fakenews und Verwirrmethoden in den Medien und der Politik konfrontiert. Mit unserem „Realcoaching“ möchten wir dabei unterstützen, inhaltlich und ohne die Einmischung persönlicher Meinungen, die Realitäten besser erkennbar zu machen und zu strukturieren.
Nachfolgend ermöglichen wir Ihnen einen kleinen Einblick in diese Methodik. Sollten Sie daran interessiert sein mehr über diese Themen zu erfahren, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an Mail@ganzheitlich.online.
Unsere Beispiele werden im Laufe der Zeit erweitern und versuchen dabei vor allem auch aktuelle Themen der Medien aufzugreifen. Hierzu bedienen wir uns im Ansatz auch der Aussagen bekannter Personen in der Öffentlichkeit, also z. B. Politikern. Unsere Themen werden vor allem die Bereiche der Gesundheit, also Ernährung, Psyche, Stress, Bewegung, aber auch politische Themen, wie z. B. Klimawandel, Wirtschaft, Medien oder Bildung betreffen…
Juli 2023 – Beitrag zum Thema Populismus
Wir schreiben schon jetzt das heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Während nun endlich auch die öffentlich rechtlichen Medien in Deutschland die Wichtigkeit der Aufklärung und Frühwarnung in Sachen Klimaerwärmung verstanden haben und beginnen umzusetzen, wittern Populisten, wie z. B. der EX-Bild-Chef Julian Reichelt, eine günstige Gelegenheit, die Menschen in den digitalen Medien zu verwirren. Als „Klimakleber“ die Start- und Landebereiche einiger Flughäfen blockierten, griff dieser die Aktivisten inhaltlich an und wertete die Leistungen der Sicherheitskräfte radikal ab. So wies dieser darauf hin, dass auch Terroristen jederzeit diese Sicherheitslücken in den Hochsicherheitsbereichen der Flughäfen für Terroranschläge nutzen könnten. Die Start- und Landebahnen wurden aber vorschriftsmäßig für den Flugverkehr gesperrt – lange bevor eines der Reichelt-Terror-Szenarien hätte eintreten können. Wovon der Zuschauer abgelenkt wird, ist die Tatsache, dass die Klimaaktivisten tatsächlich eine kleinere Sicherheitslücke aufdeckten, welche zuvor nicht bemerkt wurde. Außerdem wären in den vergangenen Jahren bereits Terroranschläge resultiert, wenn die Meinung des Herrn Reichelt zutreffen würde.
Herr Reichelt nutzt derartige Situationen, um seinen offensichtlichen persönlichen Problemen gegenüber Klimaaktivisten und den wichtigen Lösungsorientierungen zum Klimawandel Luft zu verschaffen. Zu dem nutzt er jede Möglichkeit, um gegen die amtierende Regierung schießen. Ob das berechtigt ist, oder nicht, liegt im Auge des Betrachters, aber die Art und Weise ist die eines reinen Populisten. Aktuell greift Herr Reichelt die deutschen Medien an, weil ihm diese aktuell zu übertrieben über die Klimaerwärmung berichteten. So griff er z. B. die Berichte zu den Waldbränden in Griechenland medial an. Seiner Meinung entsprechend würden diese von Menschen entfacht und es wäre nie anders gewesen. Herr Reichelt bedient sich damit eben der Methoden, welche er eigentlich meint, aufdecken zu wollen. Er fokussiert die Bereiche der medialen Inhalte, welche vom Kernthema ablenken können. Dabei fällt es den meisten Zuschauern leider nicht auf, dass es nicht um die Entstehung der Waldbrände, sondern um die Veränderung dieser Szenarien geht. Im Gegensatz zu früheren Zeiten sind die Brände nicht mehr kontrollierbar, da die höheren Temperaturen und geringen Niederschläge aus einem kleinen Brand eine Feuerhölle anwachsen lassen und die Mittel dagegen begrenzt sind.
Eine ähnliche Berichterstattung führt Herr Reichelt an, wenn es um die Warnungen zu den Höchsttemperaturen geht. Wie ein angetrunkener Possenreißer sitzt er hinter seinem Schreibtisch und urteilt, dass diese Temperaturen nicht erreicht wurden und wir durch die Medien immer mehr Opfer einer Klimaideologie geworden sind, welche in Wirklichkeit nicht stattfindet. Was Herr Reichelt nicht berichtet, ist die Tatsache, dass in Deutschland generell dazu aufgerufen wird, vor zu hohen Temperaturen zu warnen. Noch nie sind so viele Menschen in unserem Land an zu hohen Temperaturen gestorben, bzw. haben gesundheitliche Schäden davon getragen. Auch die Wasserknappheit und das generelle Verhalten der Menschen sorgen dafür, dass intensiver vorgewarnt und aufgeklärt werden soll. Es ist wichtig, dass das Versäumte endlich auch nachgeholt wird. Denn Populisten, z. B. aus den Lagern der AfD, haben viele Jahre bereits von dem Wichtigen abgelenkt. Die Temperaturen waren letztlich in den meisten Ländern höher und die 50°-Marke wurde in einigen Ländern überschritten. Letztlich ist es für die Gesundheit auch nicht besonders wichtig, ob es nun 39, 43 oder 50°C sind – es ist und bleibt eine ungesunde und gefährliche Entwicklung.
In einem Video auf Tiktok wird ein aggressiver Mensch gezeigt. Er versucht körperlich und verbal auf „Klimakleber“ einzugehen. Er beleidigt nachweislich und wird von einem Polizisten dazu aufgefordert, dies zu unterlassen. Die Klimakleber und der Polizist erleben einen Shit-Storm, der aggressive Autofahrer,, ein Arzt, wird gefeiert. Dieser gibt dann auch noch seine gefährliche Meinung kund, dass es schon immer kalt- und heißzeiten gab und das alles nur Quatsch wäre.
Als eine der Ursachen der heutigen Spaltungen zu diesem Thema sind die beeinflussenden Medieninhalte, welche noch vor Juli 2023 die deutschen Medien füllten und radikal gegen die Klimaaktivisten vorgingen. Seit dem fand eine bemerkenswerte Wende in der Berichterstattung der Medien statt, aber die Menschen in diesem Land sind bereits zutiefst gespalten. Alles kein Wunder, wenn man bedenkt, wie sorglos unsere Innenministerin Nancy Feaser mit ihrer Bauchmeinung hantierte. So forderte diese vor einigen Monaten, dass solche Klimaaktivisten mit voller und vor allem beschleunigter Staatsmacht in Haft kommen sollen. Als nächstes folgte ein Schauprozess, in welchem eine 24-jährige Aktivistin zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Schadenersatz in Höhe von 900 Euro gefordert, aber die Richterin am Amtsgericht Berlin schmetterte der Öffentlichkeit ein radikale und vergleichsloses Urteil vor die Füße. Es folgten auch unangekündigte Hausdurchsuchungen mit radikaler Härte, welche normalerweise nur bei verhärtetem Terrorverdacht und der Gefahr von Waffeneinsatz angewendet werden. In den 60ern, 70ern und auch zu Beginn der 90er Jahre waren radikale Demonstrationen normal. Die Vorgehensweisen der Demonstranten wesentlich radikaler und schädigender, als die der Klimaaktivisten. Teilweise sitzen solche Demonstranten heute im Bundestag oder regieren, bzw. haben dort gessen und regiert.
Diese heutigen Demonstrationen verursachen und Sachschaden. Den Bemühungen von Frau Faeser wurden unlängst durch ein Landgericht in NRW ein Riegel vorgeschoben. Dort ging es um die Klimakleber, welche sich auf Straßen kleben und angeblich Rettungswege verhindern. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass es unserer Gesellschaft ohne Weiteres möglich und für uns zumutbar sein muss, alternative Routen oder das Umsteigen auf öffentlichen Nahverkehr zu akzeptieren. In anderen Ländern ist dies kein solches Problem. Damit schiebt das Gericht die Verantwortung auf die Verwaltung und Regierung – aber die Spaltung der Gesellschaft wird dadurch nicht mehr verhindert werden.
Zu gerne schieben Deutsche das Problem und die Lösung von sich und meinen nur ein kleines Licht in der weltweiten Bevölkerung zu sein. Die Chinesen werden als Klimateufel dargestellt. Aber die Wahrheiten hierzu sind auch wieder etwas anders und das kann jeder selbst herausfinden.
In China werden die meisten Dinge hergestellt, welche wir konsumieren. Die weltweite Industrie hat China und die umliegenden asiatischen Volkswirtschaften als Produktionsstätte für die größten Posten bei den Konsumgütern erkoren. Die daraus resultierenden Emissionen sind nicht in unsere Portfolios eingerechnet. China hat das aufwendigste und teuerste, das mit Abstand größte Energiewende-, bzw. Klimaschutzprogramm und ist weltweit größter Produzent von klimafreundlichen Technologien. Dieses riesige Land ist bis 2060 Klimaneutral, laut Aussagen von Experten sogar schon früher. Denn für China ist dies die Investition in die Zukunft. Auch die Maßnahmen zum Umwelt-, also auch Artenschutz sind weltweit einzigartig. Vor 2010 hat ein Chinese weniger als 5 Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr produziert, obwohl es das Arbeitslager der westlichen Länder geworden war. Bis heute ist der CO2-Fußabdruck der Chinesen auf etwas über 7 Tonnen pro Kopf und Jahr angestiegen. Zum Vergleich beträgt die CO2-Belastung in Deutschland pro Kopf ca. 8,9 Tonnen und betrug bis vor 3 Jahren noch über 10 Tonnen. Bis 2010 lag der Wert über viele Jahrzehnte bei mehr als 12 Tonnen pro Kopf, obwohl sehr viel Produktionen ins Ausland verfrachtet wurden. Wer rechnen kann, der wird sicherlich demnächst zweimal überlegen, ob er seinen Motor beim Warten laufen lässt, nur um wärmer oder kühler im Auto haben zu können.
Hinsichtlich des ganzheitlichen Coachings sind derartige Informationen tatsächlich eine wichtige Ressource. Denn im Zuge des Coachings wird auch aufgeklärt – nicht durch Vorgabe, sondern in Form von Denkansätzen. Wer lesen kann und weiß, wie er Medieninhalte richtig auswerten und nachrecherchieren kann, der ist in dieser heutigen Welt besser ausgestattet, als der größte Teil der Bevölkerung. Die Fähigkeit derart rational mit den Inhalten der unterschiedlichen Medien, Glaubensrichtungen, Politiker usw. umzugehen, wird gar nicht, oder viel zu wenig über den schulischen Sektor einbezogen. Nichts ist verwirrender und demotivierender, als der ein Wald, den man vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann.
August 2023 – Beitrag zum Thema Rechtsdienstleistungsgesetz
Im Zuge der neuen Ganzheitlichkeits-Orientierung der Bundesrepublik Deutschland, hat der Gesetzgeber bereits den §16K über das Bürgergeldgesetz verabschiedet und zur Anwendung gebracht. Jobcenter und andere Behörden sind seit dem 01.01.2023 mit den Möglichkeiten zur Umsetzung beschäftigt.
Ganzheitliche Berater, Begleiter und Betreuer sind es gewohnt, dass es im Zuge der ganzheitlichen Zuständigkeit immer wieder auch zu wichtigen Unterstützungen im Antragswesen der Klienten kommen kann. Z. B. brauchen Klienten manchmal einfach die Hilfestellung eines erfahrenen Beraters, wenn es um das ordentliche Ausfüllen von Anträgen zur Existenzsicherung, oder auch um berufliche oder soziale Förderungen geht – z. B. Kindergeld.
Wo Anträge sind, können Anträge auch negativ beurteilt und abgelehnt werden. Dies beruht häufig auch darauf, dass Betroffene durch die ausbildenden und unterstützenden Einrichtungen in Deutschland, also z. B. auch im Zuge der Schulbildung, der Berufsausbildung, bei Jugendämtern oder auch anderweitigen öffentlichen Beratungsstellen, nicht die notwendigen Informationen und Kapazitäten erlangen.
Die Last, welche auf manchen Menschen dann drückt, sorgt häufig für derart verhindernde Hemmnisse, dass einige Menschen diese notwendigen Anträge, oder auch Widersprüche, Einsprüche, bzw. anderweitige Rechtsmittel und Vorgänge nicht ordentlich umsetzen können. In vielen Situationen kann die Berührungsangst auch dafür beitragen, dass Betroffene sich vor diesen Vorgehensweisen verstecken und somit in vielen Fällen auf wichtige Leistungen in der Lebensstruktur verzichten.
Ganzheitliche Coaches helfen ihren Klienten bei diesen Vorgängen. In manchen Fällen werden diese auch zu diesen Zwecken bevollmächtigt. Da kommt es auch mal vor, insbesondere bei eiligen Vorgängen, dass ein Begleiter, bzw. Berater, einen Widerspruch oder Einspruch in Vollmacht unterzeichnet.
Jugendämter, Jobcenter, Familienkasse, Schulamt und ähnliche Behörden versuchen aktuell immer häufiger, ganzheitliche Berater für die vor genannte Hilfestellung abzumahnen. Die Familienkasse geht sogar soweit, dass diese solchen Beratern eine Ahndung per Ordnungswidrigkeitengesetz androhen. Hierzu bedienen sich vor allem Mitarbeiter der Rechtsabteilungen in sozialen Einrichtungen den Regelungen des Steuerberatungsgesetzes und des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Dabei stehen den Vertretern derartiger Bereiche diese drohenden Gebärden selbst ebenso wenig zu, wie diese Leistungen als eine Rechtsdienstleistung oder gar geschäftsmäßige steuer- oder rechtsberatende Tätigkeit zu beschreiben wären. Dennoch nehmen Mitarbeiter der vor genannten Behörden sich dieses Recht heraus und erschweren die Ver- und Bearbeitung der notwendigen Daten.
Das OLG Köln hat hierzu bereits 2020 geurteilt, dass derartige Unterstützungen zumindest nicht zu den Rechtsdienstleistungen hinzu gezählt werden (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2020/6_U_263_19_Urteil_20200619.html)…
Im Mittelpunkt der Begriffsdefinition der Rechtsdienstleistung steht das Erfordernis der besonderen rechtlichen Prüfung. Eine solche rechtliche Prüfung, die über die bloße Anwendung von Rechtsnormen auf einen Sachverhalt hinausgeht, muss entweder objektiv, nämlich nach der maßgeblichen Verkehrsanschauung, oder subjektiv, also aufgrund eines vom Rechtsuchenden zum Ausdruck gebrachten Wunsches, Bestandteil der Dienstleistung sein.
Damit scheiden zunächst alle Lebensvorgänge aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes aus, die ohne jede rechtliche Prüfung auskommen, weil sie nach Inhalt, Formen und Rechtsfolgen jedermann derart vertraut sind, dass sie nicht als „rechtliche“ Lebensvorgänge empfunden werden. Diese Geschäfte werden nicht allein dadurch zur Rechtsdienstleistung, dass ein Dritter mit ihrer Durchführung beauftragt wird.
Tätigkeiten, die objektiv nicht über die bloß schematische Anwendung des Rechts hinausgehen, also insbesondere alle Fälle bloßer Stellvertretung im Rechtsverkehr, fallen damit künftig nur in den Verbotsbereich des Gesetzes, wenn der Rechtsuchende eine besondere rechtliche Betreuung oder Aufklärung erkennbar erwartet. Allein die mit einem solchen Vertreterhandeln unvermeidlich verbundenen, möglicherweise weit reichenden rechtlichen Folgen machen die Tätigkeit dagegen nicht zu einer erlaubnispflichten Rechtsberatung.
An einer Rechtsdienstleistung … fehlt es darüber hinaus auch, wenn eine Handlung – wie letztlich jeder wirtschaftliche Vorgang – zwar die Kenntnis und Anwendung von Rechtsnormen erfordert, die Subsumtion unter juristische Begriffe und Tatbestände aber auch für juristische Laien so selbstverständlich ist, dass die Rechtsanwendung kein besonderes rechtliches Wissen voraussetzt. Erforderlich für die Anwendung des Gesetzes ist somit stets die Notwendigkeit eines spezifisch juristischen Subsumtionsvorgangs auf Seiten des Dienstleistenden. Dabei dient der im Entwurf verwendete Begriff der „besonderen“ Prüfung der Abgrenzung von einfacher Rechtsanwendung, die nicht den Beschränkungen des Gesetzes unterliegt, zu substanzieller Rechtsprüfung. Er soll verhindern, dass letztlich doch wieder jede Tätigkeit, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen Anwendung von Rechtsnormen erschöpft, als Ergebnis einer vorausgegangenen „Rechtsprüfung“ und damit als Rechtsdienstleistung eingestuft wird.
Dies betrifft zum Teil auch zahlreiche abweichende Bereiche, wie z. B. das Vertragsrecht in der privatrechtlichen Orientierung. Nicht Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 ist deshalb etwa die bloße Mitwirkung bei einer Vertragskündigung durch formularmäßige Erklärungen, die nach geltendem Recht teilweise als erlaubnispflichtig angesehen wurde. So wird künftig etwa die bloße Kündigung eines Energieversorgungsvertrages und die Vertretung beim Abschluss eines neuen Standardvertrages durch einen Energieberater nicht als Rechtsdienstleistung im Sinn des RDG anzusehen sein, so dass es insoweit nicht darauf ankommt, in welchem Umfang Tätigkeiten von Energieberatern nach § 5 zulässig sind.
Die Grenze von der allgemeinen Dienstleistung zur Rechtsdienstleistung ist auch im Bereich des so genannten Schadenmanagements, also der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden für den Unfallgeschädigten, stets dort zu ziehen, wo eine besondere rechtliche Prüfung erforderlich wird. Dies ist, wenn die Unfallschadenregulierung von der Ermittlung von Haftungs- oder Mitverschuldensquoten abhängen kann, stets der Fall. Deshalb sind insoweit nur allgemeine Auskünfte darüber, dass die Erstattungsfähigkeit des Schadens von der Haftungslage abhängt und aufgrund Mitverschuldens oder der von dem Fahrzeug des unfallbeteiligten Kunden ausgehenden Betriebsgefahr eingeschränkt sein kann, zulässig.
Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RGD erfasst nach der Formulierung des BGH jede konkrete Subsumtion eines Sachverhaltes unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht, unabhängig ob es sich dabei um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt. Die rechtliche Prüfung des Einzelfalles werde auch nicht dadurch überflüssig, dass ein aus standardisierten und massenhaft verwendeten Textbausteinen zusammengesetztes Musterschreiben für einen konkreten Fall angepasst werde (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e8023ed89e000fde400af511b3736c68&nr=55864&pos=0&anz=1).
Dass es für eine Rechtsdienstleistung keiner besonderen Prüfungstiefe bedarf, besagt nicht, dass allein schon die Komplexität einer schematischen Anwendung das Tatbestandsmerkmal einer „rechtlichen Prüfung“ erfüllt (Quelle: Dr. Hermann-Josef Omsels – HERTIN & Partner Rechts- und Patentanwälte PartG mbB).
Wer ganzheitlich berät und begleitet fokussiert seine Tätigkeit nicht darauf, z. B. die Anträge und Rechtsmittel für die Klienten auszufüllen oder umzusetzen. Die Tätigkeit zielt eher darauf ab, Betroffene bei derartigen Vorgängen Hilfe zu leisten, diesen die Möglichkeiten aufzubauen, diese Dinge eigenständig zu erreichen. Manchmal sorgen Fristen aber für eine radikale Eile und öffentliche Beratungsstellen können dieser Eilbedürftigkeit heutzutage nur noch selten entsprechen. Aber zu derartigen Einrichtungen fehlt es häufig an dem notwendigen Grundvertrauen. „Das eine ist das, was der Gesetzgeber sich unter seinen Angeboten und Regelungen vorstellt – das andere ist die Umsetzung in Verbindungen mit persönlichen Emotionen und Meinungsbildungen der offiziellen Ansprechpartner“.
Manchmal geht es eben einfach nicht anders und ein ganzheitlicher Begleiter oder Berater übernimmt Aufgaben, welche den Anschein einer Rechtsdienstleistung oder geschäftsmäßigen Hilfestellung bei Angelegenheiten der steuerberatenden Berufen ähnelt. Allerdings unterscheidet sich der ganzheitliche Berater und Begleiter von einem entsprechenden Vorwurf, da er für Vorgänge, welche den Tatbestand erfüllen würden, stets eine zugelassene Fachkraft beauftragt, bzw. durch seine Klienten beauftragen lässt. Betroffene Berater/Begleiter sollten bestenfalls in den betroffenden Anwendungsgebieten pro bono arbeiten und über entsprechende Erfahrungen, bzw. berufliche Vorbildung verfügen. Bei ganzheitlich.online wird speziell auf diese Grundlage geachtet. Dennoch ist auch unser Team derartigen Angriffen von Ämtern manchmal ausgesetzt. „Manchmal wird mehr Energie in die Verhinderung von Fortschritt und Konfliktbereinigung investiert, als das Geld der Steuerzahler und Sozialwirtschaft für die Zwecke zu verwenden, für welche sie bestimmt sind“.
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